Schadengutachten
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, also die Wiederherstellung des Fahrzeugzustands vor dem Schadeneintritt. Grundsätzlich können Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung des Gutachtens beauftragen. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Ich ermittle im Schadenfall unabhängig von Versicherungen
- den Schadenumfang, die Höhe der Reparaturkosten, die Dauer der Reparatur
- die Wertminderung Ihres Fahrzeugs
- bei Totalschaden den Wert, den das Fahrzeug unbeschädigt hätte (Wiederbeschaffungswert)
- bei Totalschaden den Wert, den das Fahrzeug unfallbeschädigt hat (Restwert)
- bei Totalschaden den Zeitaufwand zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs
Bei der Erstellung des Gutachtens halten ich mich an die aktuelle Rechtsprechung, die in der Regel den Geschädigten nicht benachteiligt.
Sie haben Fragen zu Ihrem Schaden? Rufen Sie an, ich berate Sie gern!
Sie haben Fragen zu Ihrem Schaden oder möchten eine Bewertung durchführen lassen?
Topp
Kfz-Sachverständigenbüro
Stader Straße 93
21745 Hemmoor
Nehmen Sie Kontakt auf!
Tel: (04771) 64 20 30
Fax: (04771) 64 20 40
Email: info(at)sv-topp.de
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Rechtliche Informationen
© Wilfried Topp