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Wertgutachten für LKW Motorräder Oldtimer Hilfe im Schadensfall KFZ Sachverständige Topp und Stelling Hemmoor

Als Geschädigte(r) im Haftpflichtfall. . .

 

  • haben Sie Anspruch auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl.
  • können Sie mit der Reparatur die Werkstatt Ihres Vertrauens beauftragen.
  • sollten Sie mit der Abwicklung des Schadens den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.
  • kann Ihnen die Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs keine Vorschriften in Bezug auf Gutachter- oder Werkstattwahl machen.
  • können Sie durch die sogenannte “Opfergrenzenregelung” Ihr Fahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30% über dem ermittelten Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert) reparieren lassen
  • haben Sie eventuell Anspruch auf die Zahlung einer Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
  • ist gesetzlich geregelt, dass Reparatur-, Sachverständigen- und Anwaltskosten von der Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs übernommen werden.

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung als unabhängiger Gutachter verfüge ich über das notwendige Know-How, um Ihnen bei einem Versicherungsfall als Partner zur Seite zu stehen.

Sie benötigen Hilfe im Schadenfall oder möchten ein Wertgutachten erstellen lassen?

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich berate Sie gern!

Topp

Kfz-Sachverständigenbüro
Stader Straße 93
21745 Hemmoor

Nehmen Sie Kontakt auf!

Tel: (04771) 64 20 30
Fax: (04771) 64 20 40
Email: info(at)sv-topp.de

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© Wilfried Topp

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